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Behandlungsablauf:

Die erste osteopathische Sitzung beginnt immer mit einer genauen Befragung und Analyse ihrer allgemeinen gesundheitlichen Verfassung.

Um einen möglichst guten Überblick über Sie zu erhalten, ist es ratsam, Informationen über vergangene Krankheiten, Allergien, Verletzungen, Operationen und die soziale Situation zu erhalten. Nur durch die Kenntnis dieser Faktoren und ihrer Zusammenhänge, kann sich unter Zuhilfenahme einer körperlichen Untersuchung ein umfassendes Bild ergeben. Diese ist Voraussetzung einer effektiven und nachhaltigen Behandlung.

Behandlungskosten:

Eine osteopathische Behandlung dauert ca. 45 Minuten und kostet zw.  80,- Euro und 90,- Euro.

Bei akuten Beschwerden reichen in der Regel 2 bis 3 Sitzungen im Abstand von 1 bis 2 Wochen, um eine Verbesserung zu erzielen.

Bei chronischen Erkrankungen, wie z.B. der Migräne kann die Behandlung aber auch mehrere Monate dauern.

Erstattung durch die Krankenkasse:

Die privaten Kassen erstatten osteopathische Behandlungen durch einen Physiotherapeuten meist erst, wenn ein Privatrezept oder eine ärztliche Überweisung vorliegt.



Wer gesetzlich versichert ist, kann bei seiner Kasse nachfragen, ob Leistungen erstattet werden.

Wer eine (Zusatz-) Versicherung für den Heilpraktiker besitzt, kann sich darüber die Kosten erstatten lassen. Die Abrechnung erfolgt gemäß

Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und Hufelandverzeichnis.

 

Hinweis: Seit 2012 bezuschussen einige Krankenkassen osteopathische Behandlungen.

Abrechnung:

Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung bei den oben aufgeführten Krankenkassen erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet dann den entsprechenden Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto.



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